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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13 NZB   

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https://dejure.org/2015,102483
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13 NZB (https://dejure.org/2015,102483)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.07.2015 - L 15 AS 310/13 NZB (https://dejure.org/2015,102483)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - L 15 AS 310/13 NZB (https://dejure.org/2015,102483)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 142/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - keine Erstattung der notwendigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13
    Das BSG hat in seiner Rechtsprechung bereits geklärt, dass hierzu eine den Widerspruchsführer in der Sache begünstigende, dem Widerspruch also stattgebende Entscheidung ebenso gehört wie deren kausale Verursachung durch den Widerspruch (so ausdrücklich BSG, Urt. v. 09.06.2012, Az. B 4 AS 142/11 R, Rn 12 bei juris, vgl. auch Urt. v. 02.05.2012, Az. B 11 AL 23/10 R, Rn 21; Urt. v. 13.10.2010, Az B 6 KA 29/09 R, Rn 16).

    Auch insoweit ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt, dass eine erweiternde Auslegung der Vorschrift nicht in Betracht kommt und eine Anwendung auf Fälle, in denen die Behörde durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln Veranlassung zur Einlegung eines nicht nur aus den in § 63 Abs. 1 S. 2 SGB X genannten Gründen erfolglosen Widerspruchs gegeben hat, nicht in Betracht kommt (BSG, Urt. v. 09.06.2012, Az. B 4 AS 142/11 R, Rn 13 bis 19 bei juris; Urt. v. 20.10.2010, Az B 13 R 15/10 R, Rn 32 f bei juris).

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13
    Auch insoweit ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt, dass eine erweiternde Auslegung der Vorschrift nicht in Betracht kommt und eine Anwendung auf Fälle, in denen die Behörde durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln Veranlassung zur Einlegung eines nicht nur aus den in § 63 Abs. 1 S. 2 SGB X genannten Gründen erfolglosen Widerspruchs gegeben hat, nicht in Betracht kommt (BSG, Urt. v. 09.06.2012, Az. B 4 AS 142/11 R, Rn 13 bis 19 bei juris; Urt. v. 20.10.2010, Az B 13 R 15/10 R, Rn 32 f bei juris).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs - Kausalität zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13
    Das BSG hat in seiner Rechtsprechung bereits geklärt, dass hierzu eine den Widerspruchsführer in der Sache begünstigende, dem Widerspruch also stattgebende Entscheidung ebenso gehört wie deren kausale Verursachung durch den Widerspruch (so ausdrücklich BSG, Urt. v. 09.06.2012, Az. B 4 AS 142/11 R, Rn 12 bei juris, vgl. auch Urt. v. 02.05.2012, Az. B 11 AL 23/10 R, Rn 21; Urt. v. 13.10.2010, Az B 6 KA 29/09 R, Rn 16).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13
    Das BSG hat in seiner Rechtsprechung bereits geklärt, dass hierzu eine den Widerspruchsführer in der Sache begünstigende, dem Widerspruch also stattgebende Entscheidung ebenso gehört wie deren kausale Verursachung durch den Widerspruch (so ausdrücklich BSG, Urt. v. 09.06.2012, Az. B 4 AS 142/11 R, Rn 12 bei juris, vgl. auch Urt. v. 02.05.2012, Az. B 11 AL 23/10 R, Rn 21; Urt. v. 13.10.2010, Az B 6 KA 29/09 R, Rn 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2012 - L 7 AS 52/11

    Begründung eines Verwaltungsakts im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13
    Der Anwendungsbereich des § 63 Abs. 1 S. 2 SGB X ist auch nicht auf Fälle des § 42 SGB X zu erweitern, weil die Erfolgsaussichten des Widerspruchs nicht durch ein nachträgliches Handeln der Behörde beseitigt wurde, sondern von Anfang an nicht bestand (Thüringer LSG, B. v. 25.08.2011 (L 4 AS 1223/11; LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 08.05.2012 - L 7 AS 52/11 B).
  • LSG Thüringen, 25.08.2011 - L 4 AS 1223/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung der Kosten des Vorverfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 15 AS 310/13
    Der Anwendungsbereich des § 63 Abs. 1 S. 2 SGB X ist auch nicht auf Fälle des § 42 SGB X zu erweitern, weil die Erfolgsaussichten des Widerspruchs nicht durch ein nachträgliches Handeln der Behörde beseitigt wurde, sondern von Anfang an nicht bestand (Thüringer LSG, B. v. 25.08.2011 (L 4 AS 1223/11; LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 08.05.2012 - L 7 AS 52/11 B).
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